Pensionsangelegenheiten

Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen im Meldeamt auf.

Erforderliche Unterlagen:

Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Witwen- / Witwerpension: Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod.

Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.

 

Zuständig


Portrait Irene Göstl
Kontaktdaten von Göstl Irene
NameGöstl Irene
AdresseHauptplatz 3
3542 Gföhl
Telefon+43 2732 9025 305 53
E-Mail (offiziell)irene.goestl@noel.gv.at
BüroSitzungssaal