Spielplatz-Ausgleichsabgabe

01.01.2020

Verordnung über die Einhebung der Spielplatzausgleichsabgabe

Für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl wird die Höhe der Richtwerte der Spielplatz-Ausgleichsabgabe aufgrund der durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten für einen m² Grund im Wohnbauland, wobei die unterschiedlichen Grundpreise je Ortsteil berücksichtigt wurden, wie folgt festgesetzt:

Katastralgemeinde Gföhl

€ 60,00

Katastralgemeinden Felling, Garmanns, Gföhleramt, Großmotten,
Grottendorf, Hohenstein, Lengenfelderamt, Litsch- und Wurfenthalgraben,
Mittelbergeramt, Moritzreith, Neubau, Obermeisling, Rastbach, Reisling,
Reittern, Seeb und Untermeisling

€ 30,00

Rechtsgrundlage:
NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.