Liebe Gäste! Wir haben geöffnet und freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Öffnungszeiten sind von 9.30 – 19.00 Uhr.
Liebe Gäste! Wir haben geöffnet und freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Öffnungszeiten sind von 13.00 – 19.00 Uhr.
Liebe Gäste! Auf Grund der derzeitigen Wetterlage ist das Freibad leider geschlossen.
Liebe Gäste! Die heurige Badesaison beginnt ab 01. Juni. Wir freuen uns, Sie im Gföhler Erlebnisbad begrüßen zu dürfen!
Liebe Gäste! Leider ist die heurige Badesaison vorüber. Wir freuen uns, Sie auch nächstes Jahr im Gföhler Erlebnisbad begrüßen zu dürfen!
nach § 9 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 i.d.g.F.:
(1) Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsbetrag beträgt gemäß § 6 der Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit € 40,00 pro m³/h.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Umsatzsteuer:
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung.
Rechtsgrundlage:
§ 9 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, idgF.§ 6 Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.
Stand ab 01.01.2019
Wasserabgabenordnung_01.01.2023 (1,10 MB) - .PDF