Liebe Gäste! Wir haben geöffnet und freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Öffnungszeiten sind von 9.30 – 19.00 Uhr.
Liebe Gäste! Wir haben geöffnet und freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Öffnungszeiten sind von 13.00 – 19.00 Uhr.
Liebe Gäste! Auf Grund der derzeitigen Wetterlage ist das Freibad leider geschlossen.
Liebe Gäste! Die heurige Badesaison beginnt ab 01. Juni. Wir freuen uns, Sie im Gföhler Erlebnisbad begrüßen zu dürfen!
Liebe Gäste! Leider ist die heurige Badesaison vorüber. Wir freuen uns, Sie auch nächstes Jahr im Gföhler Erlebnisbad begrüßen zu dürfen!
nach § 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 i.d.g.F.:
(1) Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.
nach § 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 i.d.g.F.:
(1) Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche (Abs. 2) mit dem Einheitssatz.
(2) Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der bebauten Fläche vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche. Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlusspflicht nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.
Öffentliche Kanalanlage Gföhl-Süd
Die Einheitssätze zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in die öffentliche Kanalanlage in Gföhl-Süd betragen gemäß § 3 der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit:
a) Mischwasserkanal € 19,00b) Schmutzwasserkanal € 14,50c) Regenwasserkanal € 5,80
Öffentliche Kanalanlage Großmotten
Die Einheitssätze zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in die öffentliche Kanalanlage in Großmotten betragen gemäß § 3 der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit:
a) Schmutzwasserkanal € 9,98b) Regenwasserkanal € 5,80
Öffentliche Kanalanlage Neubau
Die Einheitssätze zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in die öffentliche Kanalanlage in Neubau betragen gemäß § 3 der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit:
a) Schmutzwasserkanal € 14,50b) Regenwasserkanal € 5,80
Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz
Berechnungsfläche = bebaute Fläche / 2 x (Anzahl der angeschl. Geschoße +1) + 15% der unverbauten Fläche (max. 75m²)
Umsatzsteuer:
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung.
Rechtsgrundlagen:
§§ 2, 3 NÖ Kanalgesetz 1977, idgF.§§ 1 , 3, 4, 8, 9, 13 und 14 Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.
Stand ab 01.01.2024
Kanalabgabenordnung_01.01.2024 (1,35 MB) - .PDF