NÖ Heizkostenzuschuss 2023/24

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkörper mit Geld darauf

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicher:innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,- beschlossen. 

  • Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,- gewährt. 
  • Der Heizkostenzuschuss kann ab 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, beantragt werden.


Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Voraussetzungen: 

  • österreichische Staatsbürger:innen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  •  Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    • “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    • “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  •  österreichischen Staatsbürger:innen sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
  • Hauptwohnsitz in , seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind: 

Hinweis: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Downloads

Erläuterungen_HKZ_2024.pdf

NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_2024.pdf


Quelle: noe.gv.at