Baustelleninfo ABA Gföhl, BA24, Garser Straße

Baustellenschild

Im Zuge der Durchführung von Kanal-, Wasserleitungssanierung- und Straßenbauarbeiten für die Stadtgemeinde Gföhl sowie von Leitungsbauarbeiten für die A1 Telekom Austria im Bereich der Garser Straße informieren wir Sie über folgende (vorübergehende) Verkehrsmaßnahmen:

Abschnitt A

Betroffene Gemeindestraßen: Zehentstadelgasse, Teichweg, Garser Straße (Gst.Nr. 823/2), Missongasse, Unterer Scheibenweg, Wiesengasse, Steinweg, Garser Steig, Seitengasse und Gst.Nr. 796/13 - jeweils ca. 20m im Kreuzungsbereich mit der L 57 (Garser Straße)

Vorübergehende Verkehrsverbote und -beschränkungen: Totalsperre und halbseitige Sperre - Bitte beachten Sie die verordneten Verkehrsmaßnahmen!

Zeitraum: 02.06.2025 - 31.12.2025

Infos des Bauleiters:

  • Ab 23.06. wird ab der Kreuzung mit der Langenloiser Straße (Bereich "Uhren & Schmuck Elisabeth Huber") beginnend Richtung B37 gegraben.
  • Die Totalsperre erstreckt sich über einen Arbeitsbereich von ca. 50 lfm - Zufahrt von Norden oder Süden bis zur Totalsperre ist möglich, jedoch kein Durchfahren. 
  • Grundsätzlicher Arbeitsfortschritt sind ca. 6-12 lfm pro Arbeitstag.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen im Nahbereich ist möglich. 
  • Sicherungsmaßnahmen mit Verbauplatten sind geplant. 

Landkarte


Abschnitt B

Betroffene Gemeindestraßen: Kreuzgasse (im Kreuzungsbereich mit der Jaidhofer Gasse - Skulpturenpark)

Vorübergehende Verkehrsverbote und -beschränkungen: Totalsperre und halbseitige Sperre - Bitte beachten Sie die verordneten Verkehrsmaßnahmen!

Zeitraum: 07.05.2025 - 04.07.2025


Abschnitt C

Betroffene Gemeindestraßen: Grabnersiedlung (im Bereich der neuen Reihenhäuser und der Liegenschaft Grabnersiedlung 5)

Vorübergehende Verkehrsverbote und -beschränkungen: halbseitige Sperre - Bitte beachten Sie die verordneten Verkehrsmaßnahmen!

Zeitraum: 07.05.2025 - 04.07.2025



Auftraggeber: Stadtgemeinde Gföhl und A1 Telekom Austria

Ausführende(s) Unternehmen: Swietelsky AG, 3910 Zwettl, Rudmanns 142, Bauleiter Ing. Reinhard Kitzler: +43 664 304 66 63

Verordnung_Verkehrsmaßnahmen.pdf


Häufig gestellte Fragen - Baustellen

Wieso dauert die Baustelle so lange und warum werden die Künetten nicht früher zugeschüttet?
Die Sanierung oder Neuverlegung von Leitungen in der Straße beinhaltet eine Vielzahl von Arbeitsschritten, die teilweise auch von verschiedenen Gewerken und Firmen ausgeführt werden. Gerade bei Arbeiten, bei denen der Verkehr nicht umgeleitet wird, können diese durch eine Vielzahl von Unterbrechungen bedingt durch den aufrechten Verkehrsfluss die Arbeiten massiv verzögern.

Beim Fernwärmeausbau nimmt auf Grund der großen Durchmesser der Fernwärmerohre und der notwendigen Dämmung die Künette hier speziell im Vergleich zu anderen Einbauten enorm viel Platz in Anspruch. Die durchschnittliche Künette zur Fernwärmeverlegung umfasst auf einem Meter Länge circa 3m³ Erdreich, was zur besseren Vorstellung circa 38 Scheibtruhen-Füllungen entspricht. Im Gegensatz zu anderen Leitungen muss im Zuge der Fernwärme-Verlegung das Rohr auch noch geschweißt, gedämmt und vor dem Zuschütten befüllt und aufgeheizt (um die endgültige Ausdehnung zu erhalten) werden, was viel Zeit in Anspruch nimmt.

Wieso wird die Straße nach Abschluss der Arbeiten nicht sofort wieder asphaltiert?
Trotz des mehrschichtigen Wiedereinbaus des Aushubmaterials und Verdichtens des Erdreichs kann es immer wieder zu Setzungen in der verfüllten Künette kommen. Um diese Setzungen abzuwarten ist es vorgesehen die Baugruben nach dem Verfüllen vorerst provisorisch zu asphaltieren, um eine staubfreie Fahrbahn zu gewährleisten und erst zu einem späteren Zeitpunkt, bevorzugt nach den Wintermonaten die endgültige Asphaltdecke wieder herzustellen.

Des Weiteren wird seitens der Gemeindeverwaltung versucht, möglichst viele Einbautenträger (Wasser, Strom, Telekommunikation, …) dazu zu bewegen ihre Sanierungs- und Neuverlegungsarbeiten möglichst zeitnah zu einander durchzuführen, um dann nicht mehrmals, sondern nur einmal die Straße wiederherstellen zu lassen.

Wieso genehmigt die Gemeinde überhaupt Grabungsarbeiten?
Uns ist bewusst, dass Baustellen nicht nur für die Anrainer, sondern auch für die Verkehrsteilnehmer eine Belastung darstellen. Dennoch dürfen wir einerseits nicht willkürlich Sanierungsarbeiten oder die Neuverlegung von Leitungen verhindern, andererseits ist es im allgemeinen Interesse, dass das Leitungsnetz zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung, Versorgung mit Wasser, Strom etc. gewartet und saniert wird. Gleiches gilt für den Ausbau des Glasfaser- und des Fernwärmenetzes.

Wer ist für die Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Halte- und Parkverboten im Baustellenbereich zuständig?
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und auch der Verkehrsmaßnahmen im Zuge des Baustellenverkehrs vollstreckt und sanktioniert die zuständige Polizeiinspektion. Die Stadtgemeinde Gföhl ist nicht berechtigt die Einhaltung der höchst zulässigen Geschwindigkeit zu überwachen oder Falschparker zu strafen.