Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Gföhl auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E- GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Gföhl gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
https://www.signatur.rtr.at/de/vd/Pruefung.html
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
https://www.signatur.rtr.at/de/vd/Pruefung.html
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Gföhl:
Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3
3542 Gföhl
Tel. 02716 / 6326
FAX: 02716 / 6326 26
E-Mail: gemeinde@gfoehl.gv.at
DVR-Nummer: 0389846
UID Nummer: ATU16219401
Amtszeiten und Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr; zusätzlich Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr