Wasserabgabenordnung neu: Änderung Abrechnungszeitraum

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wasserzähler

Mit Verordnung des Gemeinderates vom 23. Juni 2026 wurden die Wasserversorgungsabgaben und -gebühren per 1. Oktober 2026 angepasst sowie der Ablesezeitraum auf 1. Oktober bis 30. September geändert.

Die Jahresabrechnung ist daher im 4. Quartal vorgesehen, wodurch die Wasserzählerablesung bereits im September erfolgt. Dazu werden Ablesekarten (Zählerstandsmeldungen) per Post zugestellt. Für die Meldung des Zählerstandes bis spätestens 6. Oktober 2026 gibt es drei Möglichkeiten:

  • Per QR-Code: Scannen Sie dazu Ihren QR-Code auf der zugesandten Karte. Sie werden direkt zu Ihrem Konto bei zaehlerstand.at weitergeleitet und können dort anschließend Ihren Zählerstand eingeben.
  • Papierlose Meldung per Direkteingabe auf www.zaehlerstand.at: Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten (Kundennummer und Zugangscode lt. Ablesekarte) ein und geben Sie dort wie beschrieben Ihre Daten ein. Diese werden anschließend automatisch verarbeitet und zur Berechnung herangezogen.
  • Per Abgabe der Ablesekarte: Tragen Sie Ihren Zählerstand in die zugesendete Karte ein. Diese Karte ist anschließend in den nächstgelegenen gelben Postkasten einzuwerfen oder beim Postpartner gebührenfrei abzugeben.

Ein Papier mit Text darauf

Hinweis:

Der Eingabewert für die Gemeinde-Software GeOrg ist zwingend erforderlich, sodass bei Nichtablesung bzw. Nichtabgabe der Zählerkarte der Zählerstand geschätzt und dieser Wert zur Berechnung herangezogen wird. Sie werden daher ersucht, unverzüglich nach Erhalt der Ablesekarte im September Ihre Daten in der entsprechenden Form bekanntzugeben.

Unser Tipp:

Um einen allfälligen Mehrverbrauch (z.B. durch eine defekte Wasserleitung) zu vermeiden, wird empfohlen den Zählerstand innerhalb eines Jahres des Öfteren zu überprüfen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Ablesekarte relativ klein ist, daher bitten wir Sie, in dieser Zeit die Post genauer durchzusehen, damit die Karte nicht ungewollt entsorgt wird.


Bei Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Beate Hirtzberger unter der Tel.: +43 2716 6326 18 oder per Mail unter beate.hirtzberger@gfoehl.gv.at zur Verfügung.