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nach § 9 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 i.d.g.F.:
(1) Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsbetrag beträgt gemäß § 6 der Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit € 40,00 pro m³/h.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Umsatzsteuer:
Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung.
Rechtsgrundlage:
§ 9 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, idgF.§ 6 Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.
Stand ab 01.01.2019
Informationsblatt Wasserabgaben ab 01.01.2023 (185 KB) - .PDF
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