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01.07.2017
Die Verordnung über die Festsetzung von Marktstandgebühren tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt, das ist der 1. Juli 2017.
Marktstandgebühren ab 01.01.2017 (338 KB) - .PDF
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