Bauamt

Die Bauordung 2014, idF. LGBl. Nr. 9/2026 unterscheidet folgende Kategorien von (Bau-)Vorhaben:

Bewilligungspflichtige Vorhaben § 14:

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • Errichtung von baulichen Anlagen
  • Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile beeinträchtigt werden könnte
  • Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Abänderung des Bezugsniveaus
  • die Aufstellung von Windkraftanlagen, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken;
  • der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
  • ...

Erforderliche Unterlagen: Bauansuchen (1-fach), Baubeschreibung (3-fach), Einreichplan (3-fach und digital), ggf. Energieausweis bzw. U-Wert-Berechnung(3-fach), ggf. Versickerungsberechnung (3-fach), ggf. AGWR-II-Datenblatt (1-fach), Nachweis der gesicherten Grundgrenzen (bei Neu- und Zubauten zu Gebäuden).

Sämtliche Unterlagen sind ebenfalls digital in PDF-Format und DWG-Format an bauamt@gfoehl.gv.at zu übermitteln.

Bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren § 15:

Meldepflichtige Vorhaben § 16:

Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben § 17:

Genauere Informationen zu den geltenden Bauvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter nachstehenden Links:

NÖ Bauordnung 2014

NÖ Bautechnikverordnung 2014

NÖ Raumordnungsgesetz 2014

Gerne stehen Ihnen auch die MitarbeiterInnen des Bauamts bei Fragen zur Verfügung!

Es wurden die Bauvorhaben nur auszugsweise angeführt, eine vollständige Liste ist in der Bauordnung zu finden.

Kontakt

Führungspersonen

Ing. Florian Riegler - BereichsleiterStadtamtsdirektorin-Stv.
Dipl.-Ing. (FH) Sabrina Rößl - Stellvertreter(in)
Tania Suldac (in Einarbeitung) - Mitarbeiter(in)