Aufruf: Straßen und Gehwege freischneiden

Foto für Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen

Strauchschnitt ist Pflicht! Die Gemeinde bittet Sie dringend um Ihre Mithilfe: Kontrollieren Sie die Bepflanzungen und Bäume an Ihren Grundstücksgrenzen und führen Sie gegebenenfalls Pflegemaßnahmen durch.

  • Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse und des daraus resultierenden teilweise starken Bewuchses mit überhängenden Sträuchern und Bäumen ist die Nutzung der öffentlichen Straßen, Gehwege und Güterwege, z.B. für die Müllabfuhr, erschwert bzw. nur teilweise möglich.


  • Außerdem wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt: Verkehrszeichen und Straßenlaternen werden verdeckt, Straßenbreiten eingeengt und Gehwege unbenutzbar. Nach § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Eigentümer dafür verantwortlich und haftbar (denken Sie an die rechtlichen Folgen bei Unfällen durch Sichtbehinderung etc.)!


  • Zu pflegen sind auch Sträucher und Bäume, die an der Grundstücksgrenze zu Nachbargrundstücken stehen. Mehr dazu...


  • Starker Bewuchs muss auch auf Güterwegen entfernt werden: Die Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen im Grünland sind verpflichtet, entlang ihrer Grundstücke Sträucher und Gestrüpp, die in den Weg hineinragen, zu entfernen. Denken Sie daran: Im Notfall müssen Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können, um Schlimmeres zu verhindern. Weiters: Auch Instandsetzungsarbeiten an Güterwegen nach Unwettern etc. können nur dann durchgeführt werden, wenn ein ungehindertes Durchkommen für Bau- und Transportgeräte (Grader, LKW,...) möglich ist!


Rechtsgrundlage: § 91 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung


Grafik Lichtraumprofil


Wenn dem nicht Folge geleistet wird, sind diese Sicherheitsmaßnahmen durch den Straßenerhalter zu beauftragen bzw. durchzuführen. DIE KOSTEN DAFÜR HAT DER GRUNDEIGENTÜMER ZU TRAGEN!


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!