NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heizkörper mir Euroscheinen darauf

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. 

  • Der Heizkostenzuschuss kann von 22. Oktober 2025 bis 31. März 2026 ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, beantragt werden. 
  • Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Landesregierung. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  •  Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    • “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    • “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  •  österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
  • Hauptwohnsitz in , seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind: 

Hinweis: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Downloads

NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO .pdf

Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 20252026.pdf

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf


Quelle: noe.gv.at