NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizkörper mir Euroscheinen darauf

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicher:innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen. 

  • Der Heizkostenzuschuss kann ab 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, beantragt werden.



Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürger:innen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  •  Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    • “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    • “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  •  österreichischen Staatsbürger:innen sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
  • Hauptwohnsitz in , seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind: 

Hinweis: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Downloads

Erlaeuterungen_HKZ_2024_2025.pdf

NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf


Quelle: noe.gv.at