Nationalratswahl am 29. September 2024 - Wahlinformation

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am 29. September 2024, das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, am Stichtag (09. Juli 2024) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten oder auf Antrag als Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. 


Stimmabgabe im Sprengelwahllokal

Achtung - geänderte Wahlzeiten in den Wahlsprengeln 2 - 10, neues Wahllokal für Wahlsprengel 6 !!

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gföhl für die Nationalratswahl am 29. September 2024 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!


Wahlsprengel, Wahllokale u. Wahlzeiten

SprengelBezeichnungWahllokalWahlzeit
1Gföhl

Stadtsaal
Eingang Sparkassenstraße

7 - 15 Uhr
2Gföhleramt

Volksschule Gföhl
Ernest-Thum-Straße 4

9 - 12 Uhr
3GroßmottenFeuerwehrhaus
Großmotten 54
9 - 12 Uhr




4Litsch-,Wurfenthalgraben, Garmanns,
Lengenfelderamt, Mittelbergeramt
Volksschule Gföhl
Ernest-Thum-Straße 4
9 - 12 Uhr




5Moritzreith, Neubau, GrottendorfGasthaus Staar
Moritzreith 21
9 - 12 Uhr




6Rastbach, ReislingFeuerwehrhaus
Rastbach 51
9 - 12 Uhr




7Reitternehemaliges Kühlhaus
Reittern 27
9 - 12 Uhr




8SeebDorfzentrum Seeb
Seeb 48
9 - 12 Uhr




9Obermeisling, UntermeislingFeuerwehrhaus
Untermeisling 71
9 - 12 Uhr




10Felling, HohensteinVereins- u. Feuerwehrhaus Felling
Felling 54
9 - 12 Uhr




Verlautbarung Bundeswahlvorschläge

Bewerberinnen und Bewerber auf Landesparteilisten und Regionalparteilisten Niederösterreich


Wahlkarten

  • Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Eine Begründung für die Verhinderung ist jedenfalls anzuführen.

Beantragung Wahlkarte

- schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2024

Die Identität ist nachzuweisen

  • durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses, eines Lichtbildausweises oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung
  • oder Angabe des Antragscodes
  • oder bei elektronischer Einbringung durch eine qualifizierte elektronische Signatur

Beantragung Wahlkarte
Vollmacht Abholung Wahlkarte andere Person

Nützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Antragscode bzw. Beantragung mittels ID-Austria).

Wahlkartenantrag


 - mündlich
bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr

Der mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.
Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.

Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !

Die Wahlkarte wird persönlich an den Antragsteller ausgefolgt bzw. an die gewünschte Adresse mittels Einschreiben zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist). Bei Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt die Übermittlung per Standardpost. Die Ausfolgung der Wahlkarte kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtige Person erfolgen. Wird die Wahlkarte persönlich im Gemeindeamt beantragt, besteht die Möglichkeit der sofortigen Stimmabgabe.

Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen die Wahlkarte, ein blaues  ungummiertes Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, eine Liste der Bewerber und ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte.

Stimmabgabe per Briefwahl

Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler sein Stimmrecht wahrnehmen. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt. Danach wird die Wahlkarte vom Wähler eigenhändig unterschrieben (eidesstattliche Erklärung, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde) und verschlossen. Anschließend ist die Briefwahlkarte an die bezeichnete Bezirkswahlbehörde zu übermitteln.
Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 29. September 2024 um 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Krems an der Donau eingelangt sein.
Die Briefwahlkarte kann auch in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden.


Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahllokal (Inland)


Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen österreichischen Gemeinde seine Stimme abgeben.


Stimmabgabe am Wahltag vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde


Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht.

Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!


Weitere Informationen zur Nationalratswahl finden Sie auch hier!

Auskunft: Eva Schwarz, Tel. 02716/6326-19