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Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Felling, Gföhl, Gföhleramt, Großmotten, Moritzreith, Neubau, Rastbach, Reittern, Seeb und Untermeisling abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 17. Juli 2023 bis 28. August 2023,
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Kundmachung
Verfahrensunterlagen Teil 1.pdf (12.47 MB)
Verfahrensunterlagen Teil 2.pdf (10.81 MB)
Verfahrensunterlagen Teil 3.pdf (22.24 MB)
SUP-Vorprüfung.pdf (3.23 MB)
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