Aufruf: Straßen und Gehwege freischneiden

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen

Strauchschnitt ist Pflicht! Die Stadtgemeinde ersucht dringend um Ihre Mithilfe: Kontrollieren Sie Bepflanzungen und Bäume an ihren Grundstücksgrenzen und führen Sie falls nötig Pflegemaßnahmen durch.

  • Durch teils starken Bewuchs durch überhängende Sträucher und Bäume ist ein Benutzen von öffentlichen Straßen, Gehsteigen und Güterwegen (z.B. für die Müllentsorgung) nur erschwert bzw. teilweise möglich. 


  • Zudem ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt: Verkehrszeichen und Straßenlaternen sind verdeckt, Straßenbreiten eingeengt und Gehsteige unbenützbar. Jeder Eigentümer ist gemäß § 91 StVO dafür verantwortlich und haftbar (denken Sie an die rechtlichen Folgen bei einem Unfall durch Sichtbehinderung usw.)!


  • Sträucher und Bäume, die an den Grundgrenzen zu Nachbargrundstücken stehen, müssen ebenfalls gepflegt werden. Mehr dazu...


  • Starker Bewuchs ist auch auf Güterwegen zu entfernen: Grundstückseigentümer von landwirtschaftlichen Flächen im Grünland sind verpflichtet, auch entlang ihres Grundstückes Sträucher und Gestrüpp, das in die Wege hineinragt zu entfernen. Denken Sie daran: Im Falle eines Notfalls müssen Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können um Schlimmeres zu verhindern.


  • Der Winter steht vor der Tür: in ein paar Wochen sind wieder Räum- und Streufahrzeuge im Winterdienst unterwegs. Auch in diesem Fall können die Arbeiten nur dann ordnungsgemäß und rechtzeitig erledigt werden, wenn die Fahrzeuge ungehindert fahren können.

Grafik Lichtraumprofil

Wenn dem nicht Folge geleistet wird, sind diese Sicherheitsmaßnahmen durch den Straßenerhalter zu beauftragen bzw. durchzuführen. DIE KOSTEN DAFÜR HAT DER GRUNDEIGENTÜMER ZU TRAGEN!


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!