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01.01.2023
Verordnung über die Einhebung der Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl mit € 550,00 festgesetzt.
Rechtsgrundlage:NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.
Verordnung Aufschließungsabgabe (330 KB) - .PDF
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