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01.01.2023
Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe sowie die Standortabgabe wird für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl mit € 550,00 festgesetzt.
Rechtsgrundlage:§§ 38, 39 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.§ 20 Abs. 9 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.dzt.F.
Verordnung Aufschließungsabgabe (330 KB) - .PDF
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