- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 (Nachbarrechte) verletzt werden könnten
- Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Abänderung des Bezugsniveaus
- der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
- Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken
- Aufstellung von Windkraftanlagen
- ...
Erforderliche Unterlagen: Bauansuchen (1-fach), Baubeschreibung (3-fach), Einreichplan (3-fach und digital), ggf. Energieausweis bzw. U-Wert-Berechnung(3-fach), ggf. Versickerungsberechnung (3-fach), ggf. AGWR-II-Datenblatt (1-fach), Nachweis der gesicherten Grundgrenzen (bei Neu- und Zubauten zu Gebäuden).
Sämtliche Unterlagen sind ebenfalls digital in PDF-Format und DWG-Format an bauamt@gfoehl.gv.at zu übermitteln.