Eintragungszeitraum für 3 Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Volksbegehren

Vom 06. November 2023 bis 13. November 2023 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren", "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" und "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" statt.

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 13. November 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 23. November 2023 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 02. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3

Eintragungszeiten:
Montag, 06.11.2023, 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 07.11.2023, 07.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch, 08.11.2023, 07.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 09.11.2023, 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 10.11.2023, 07.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 11.11.2023, geschlossen
Sonntag, 12.11.2023, geschlossen
Montag, 13.11.2023, 07.00 - 16.00 Uhr

Text mit Begründung "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"

Text mit Begründung "Gerechtigkeit den Pflegekräften!"

Text mit Begründung "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren"