Jagdpachtauszahlung 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Jagdpacht für die jeweilige Genossenschaftsjagd wurde bei der Gemeindekassa erlegt.

Gemäß § 37 Abs. 3 . Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung liegen die Jagdpachtverteilungspläne 2 Wochen vor dem jeweiligen Auszahlungstermin während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Begründete Beschwerden gegen die Festlegung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses bis Freitag vorm jeweiligen Auszahlungstermin einzubringen.


Auszahlungstermine:

  • Felling/Hohenstein: 23.01.2022, 10-12 Uhr, Vereinshaus Felling 54
  • Garmanns: 30.01.2022, 9-11 Uhr, Rathaus Gföhl, Foyer
  • Gföhl: 30.01.2022, 9-11 Uhr, Rathaus Gföhl, Foyer
  • Gföhleramt: 23.01.2022 und 30.01.2022, 9-11 Uhr, Stadtsaal Gföhl
  • Großmotten: 23.01.2022, 10-12 Uhr, FF-Haus Großmotten
  • Grottendorf: 23.01.2022, 10-12 Uhr, Fam. Weber, Grottendorf 19
  • Litsch- u. Wurfenthalgraben: 23.01.2022, 9-11 Uhr, Rathaus Gföhl, Foyer
  • Mittelberger- u. Lengenfelderamt: 23.01.2022, 9-11 Uhr, Rathaus Gföhl, Foyer
  • Moritzreith/Neubau: 23.01.2022, 9-11 Uhr, GH Staar, Moritzreith
  • Ober- u. Untermeisling: 23.01.2022, 9-11 Uhr, GH Schreferl, Untermeisling
  • Rastbach/Reisling: 30.01.2022, 8-12 Uhr, FF-Haus Rastbach
  • Reittern: 23.01.2022, 10-12 Uhr, ehem. Kühlhaus Reittern
  • Seeb: 23.01.2022, 09.30-12 Uhr, Vereinshaus Seeb


Sollte ein Grundeigentümer die Jagdpacht nicht persönlich übernehmen, so ist von diesem eine entsprechende Vollmacht für den Beheber auszustellen und bei der Auszahlung vorzulegen.

Anteile, die bis zum 31.07.2022 nicht behoben werden, sind für Wegsanierung, Landschaftselemente oder Ortsbildpflege zu verwenden bzw. werden im nächsten Jahr auf alle Grundstückseigentümer aufgeteilt.

Bei Bekanntgabe der Bankverbindung können Anteile (abzüglich der Überweisungsspesen) überwiesen werden. Bagatellbeträge (bis EUR 15, --) werden nicht überwiesen.


Bitte beachten Sie beim Betreten der Räumlichkeit die Corona-Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske, 2 Meter Abstand, Händedesinfektion)!


Mit herzlichem Gruß

Der Bürgermeister

 Ludmilla Etzenberger, e.h.


Kundmachung_Jagdpachtauszahlung.pdf (0.65 MB)