Jahreswechsel 2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Von Seiten der Bundesregierung wird appelliert, an diesem Jahreswechsel auf Feuerwerke zu verzichten, und es gibt daher keine Ausnahmen vom Verbot innerhalb des Ortsgebietes. 


Gesetzliche Grundlage: Gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten.

Nachdem eindeutig auf Ortsgebiet (Ortstafel, Ortsende) Bezug genommen wird, sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2 außerhalb des Ortsgebietes zulässig. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen, die generell gelten (in der Nähe von Tankstellen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten). 


Die Stadtgemeinde Gföhl ersucht, die Regelung strikt zu beachten, um nicht Leben, Gesundheit von Mensch und Tier, Eigentum von Menschen oder die öffentliche Sicherheit zu gefährden.

Vielen Dank für Ihr / euer Verständnis und einen guten Rutsch ins neue Jahr!