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Kanaleinmündungsabgabe

Einmalige Abgabe

nach § 2 des Kanalgesetzes 1977 i.d.g.F.:

(1) Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.

nach § 3 des Kanalgesetzes 1977 i.d.g.F.:

(1) Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche (Abs. 2) mit dem Einheitssatz.

(2) Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der bebauten Fläche vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche. Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlusspflicht nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.


Öffentliche Kanalanlage Gföhl-Süd

Die Einheitssätze zur Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe für die Einmündung in die öffentliche Kanalanlage in Gföhl-Süd betragen gemäß § 3 der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit:

a) Mischwasserkanal € 19,00
b) Schmutzwasserkanal € 14,50
c) Regenwasserkanal € 5,80

Öffentliche Kanalanlage Großmotten

Öffentliche Kanalanlage Neubau


Formel zur Ermittlung der Kanaleinmündungsabgabe:

Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz

Berechnungsfläche = bebaute Fläche / 2 x (Anzahl der angeschl. Geschoße +1) + 15% der unverbauten Fläche (max. 75m²)


Umsatzsteuer:

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung. 


Rechtsgrundlagen:

§§ 2, 3 NÖ Kanalgesetz 1977, idgF.
§§ 1 , 3, 4, 8, 9, 13 und 14 Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl
§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.


Stand ab 01.01.2024

Umsatzsteuer:

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung. 

Kanalabgabenordnung_01.01.2024 (1,35 MB) - .PDF

Zuständig


Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3, A-3542 Gföhl, Tel.: 02716 6326-0, Fax: 02716 6326-26
E-mail: gemeinde@gfoehl.gv.at; Internet: www.gfoehl.gv.at