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Wasserbereitstellungsgebühr

nach § 9 des Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 i.d.g.F.:

(1) Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.


Die Bereitstellungsbetrag beträgt gemäß § 6 der Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit € 40,00 pro m³/h

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Verrechnungsgröße in m³/hBereitstellungsbetrag in € pro m³/hBereitstellungsgebühr in €
340,00120,00
740,00280,00
1240,00480,00
1740,00680,00
9540,003.800,00

 

Umsatzsteuer:

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung. 


Rechtsgrundlage:

§ 9 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, idgF.
§ 6 Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl
§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.

Stand ab 01.01.2019

Wasserabgabenordnung_01.01.2023 (1,10 MB) - .PDF

Zuständig


Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3, A-3542 Gföhl, Tel.: 02716 6326-0, Fax: 02716 6326-26
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