Aufruf: Reinhaltung von öffentlichen Plätzen und Grünflächen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die Stadtgemeinde Gföhl wendet sich mit einem dringenden Appell aufgrund von massiven Beschwerden an alle HundebestitzerInnen: Bitte halten Sie sich im Umgang mit Ihrem Vierbeiner an die gesetzlichen Vorschriften und denken Sie an Ihre Mitmenschen, sodass ein gutes und harmonisches Miteinander funktionieren kann und unsere schöne Lebensumgebung sauber bleibt!

Beschwerden über freilaufende Hunde, Verschmutzungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen, Grünanlagen, Äcker und Wiesen nehmen leider kontinuierlich zu.

Wir weisen nochmals ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Hundehaltegesetz hin:

  • Hunde müssen gemäß § 8 (3) bis (7) Hundehaltegesetz an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Keinesfalls dürfen Vierbeiner unbeaufsichtigt herumstreunen.
  • Zu den Pflichten jedes Hundehalters gehört, gemäß § 8 (2) Hundehaltegesetz, u.a. die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung des Hundekots.
  •  Wer gegen oben genannte Bestimmungen verstößt begeht gemäß § 10 (1) Hundehaltegesetz eine Verwaltungsübertretung. Diese sind gemäß § 10 (2) mit Geldstrafen bis zu € 10.000,-  zu bestrafen. 

Die Stadtgemeinde Gföhl appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller HundebesitzerInnen und dankt für Ihre Mithilfe!