Aufschließungsabgabe, Standortabgabe

01.01.2023

Verordnung über die Einhebung der Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe und Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe sowie die Standortabgabe wird für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl mit € 550,00 festgesetzt.

Rechtsgrundlage:
§§ 38, 39 Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.
§ 20 Abs. 9 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.dzt.F.

Verordnung Aufschließungsabgabe (330 KB) - .PDF

Zuständig