Friedhofsordnung

01.01.2011

Gemäß § 24 Abs. 1 des NÖ Bestattungsgesetzes wurde durch Verordnung des Bürgermeisters eine Friedhofsordnung erlassen, die alle zum ordnungsgemäßen Betrieb der Friedhöfe in Gföhl und Obermeisling notwendigen Regelungen enthält.

Die gegenständliche Friedhofsordnung ist seit 01. Jänner 2011 in Kraft. Die bisher geltende Friedhofsordnung trat mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.