Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,60 € Grundgebühr


nach § 10 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 i.d.g.F.:

(1) Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.


  • Die Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr beträgt gemäß § 7 der Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl derzeit € 2,60 pro m³ Wasser.

  • Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt am 1. Oktober und endet mit 30. September.

  • Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgesetzt:

    • 1. von 1. Oktober bis 31. Dezember
    • 2. von 1. Jänner   bis 31. März
    • 3. von 1. April      bis 30. Juni
    • 4. von 1. Juli        bis 30. September

      Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. November, 15. Februar, 15. Mai und 15. August fällig. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungsraum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungsräume neu festgesetzt. 

 

Umsatzsteuer:

Zusätzlich zu sämtlichen Abgaben und Gebühren gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer zur Verrechnung. 


Rechtsgrundlagen:

§ 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, idgF. 
§§ 7, 8 Wasserabgabenordnung der Stadtgemeinde Gföhl
§§ 101, 210, 217, 217a Bundesabgabenordnung - BAO, idgF.


Stand ab 01.10.2026

Informationsblatt Wasserabgaben ab 01.10.2026 (244 KB) - .PDF

Zuständig