Aufschließungsabgabe

01.01.2023

Verordnung über die Einhebung der Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird für das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl mit € 550,00 festgesetzt.

Rechtsgrundlage:
Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.